Nun sind sie wieder da, die „Stadt für Alle“ Nachrichten aus Freiburg und der Welt. Wer nicht lesen will, kann sie hier bei RDL nachhören.
[FR] GESPALTENE STADT
Der aktuelle Sozialbericht für das Jahr 2023 bestätigt wieder einmal, dass Freiburg eine gespaltene Stadt ist. Vereinfacht gesagt in einen reichen Osten und einen armen Westen. In Brühl liegt die Armutsgefährdungsquote bei 26 Prozent, in Weingarten bei 23 Prozent. In Waldsee, Herdern und Littenweiler hingegen bei „nur 13“. Prozent. In der Mittelwiehre, in Oberau, Herdern-Nord, Lehen oder Kappel leben weniger als fünf Prozent der Kinder von Bürgergeld, in Haslach-Schildacker, Weingarten und Brühl-Industriegebiet mehr als ein Drittel aller Kinder. Alleinerziehende sind besonders betroffen. Rund 28 Prozent von ihnen beziehen Sozialleistungen. Weingarten ist der Stadtteil mit dem mit Abstand größten Zahl an leistungsberechtigten Personen in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II (2102) und SGB XII Leistungsberechtigte (680). Die Wahlbeteiligung bei der Gemeinderatswahl ist im größten Freiburger Stadtteil mit 43,6 Prozent, im Vergleich zu 82,4 in der Vauban, am niedrigsten. Davor folgt Landwasser. Wenn man berücksichtigt, dass in diesen Stadtteilen auch noch viele Personen wohnen, die keinen EU-Pass besitzen und deshalb gar nicht wählen dürfen, wird klar, dass die Stadtteile kaum im Gemeinderat repräsentiert sind und dass sich sehr viele auch wenig von der Parteienlandschaft erhoffen.
IMMER WENIGER SOZIALWOHNUNGEN
Die Zahl der Sozialwohnungen geht in Deutschland immer weiter zurück. Einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Partei Die LINKE zufolge, gab es Ende 2023 ca. 1,072 Millionen Sozialwohnungen. 2014 waren es noch 1,456 Millionen und damit fast 400.000 mehr. Die Mieten stiegen alleine 2023 um 10,5 Prozent. In Berlin stiegen die Angebotsmieten 2023 um wahnsinnige 26,7 Prozent. Selbst in dünnbesiedelten ländlichen Kreisen erhöhten sie sich 2023 um 7,3 Prozent. Die ebenfalls abgefragte Zahl an Zwangsräumungen betrug 2023 deutschlandweit 32.669 Haushalte.
MIETERHÖHUNGEN ERHÖHEN AFD ZUSTIMMUNG
Eine Studie des Mannheimer Zentrums für Europäische Sozialforschung der Universität Mannheim sieht einen Zusammenhang zwischen steigenden Mieten und der Zustimmung zur AfD. Die Studienergebnisse zeigen, „dass insbesondere einkommensschwache Langzeitmieter*innen in städtischen Gebieten stärker zur AfD neigen, wenn die Mietpreise in ihrem Wohnumfeld steigen. Konkret erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass einkommensschwache Mieter*innen in Befragungen die AfD unterstützen, um bis zu vier Prozentpunkte, wenn die durchschnittlichen Mieten in ihrer Nachbarschaft um einen Euro pro Quadratmeter steigen.“ – „Wenn Mieten steigen, profitieren manche von den Aufwertungsprozessen. Andere nehmen diese Entwicklungen hingegen als sozio-ökonomische Bedrohung wahr. Letztere neigen verstärkt der AfD zu“, fasst der Studienautor zusammen. Eigentlich steht das im Widerspruch zum tatsächlichen Programm der AfD, die gegen eine Regulierung von Mietpreisen ist und Eigentümer:innen hofiert.
STEIGENDE WOHNUNGSLOSIGKEIT
Im Januar hat die Bundesregierung die Ergebnisse der Wohnungslosenberichterstattung vorgelegt. Demnach sind insgesamt 531.600 Menschen wohnungslos. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) macht darauf aufmerksam, dass weiterhin wichtige Gruppen in dieser Gesamtzahl fehlen. „So werden beispielsweise wohnungslose Menschen in Haft, in der Eingliederungshilfe, in Frauenhäusern, im Gesundheitssystem oder solche, die langfristig in alternativen Unterkünften wie Kleingärten, Billigpensionen oder Monteurswohnungen leben, nicht berücksichtigt.“ Knapp 53 % der Menschen in verdeckter Wohnungslosigkeit sowie 67 % der Menschen ohne jegliche Unterkunft hätten eine gesundheitliche Beeinträchtigung. Mehr als jede zweite Person von ihnen habe bereits Gewalt erfahren.
STÄRKUNG DER MIETER:INNENRECHTE BEI VORGETÄUSCHTEM EIGENBEDARF
Das Berliner Landgericht hat entschieden, dass einem Mieter, der von einer vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung betroffen war, nicht nur Schadensersatz zusteht, sondern auch der Gewinn aus der neuen höheren Miete seiner ehemaligen Wohnung. Dem Mieter wurde die Wohnung gekündigt, weil angeblich die Tochter des Vermieters einziehen sollte. Diese tat das aber nicht. Stattdessen stand die Wohnung monatelang leer. Als der betroffene Mieter auf Wiedereinzug klagte, vermietete der Vermieter die Wohnung dann aber an neue Mieter:innen, die sogleich einzogen, sodass es für den klagenden Mieter nicht mehr möglich war, in seine Wohnung zurückzuziehen. Deshalb entschied das Landgericht, dass er Auskunft über die jetzt erhöhte Miete der Wohnung bekommen müsse und er Anrecht auf die Differenz zwischen erhöhter und ehemaliger Miete hat.
[FR] BLOCKADE DER SOLARENERGIE?
BalkonSolar e.V, Solare Zukunft e.V., die Ökostation und fesa kritisieren in einem offenen Brief, die Stadtbau wolle mit möglichst hohen Auflagen verhindern, dass FSB-Mieter*innen Balkonsolar-Anlagen installieren. Zudem kritisieren sie die bestehende Regelung, dass in der Freiburger Innenstadt keine Solarpanelen auf Dächern angebracht werden dürfen.